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Was die Schweiz den Juden zu verdanken hat....

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Was die Schweiz den Juden zu verdanken hat....  Empty Was die Schweiz den Juden zu verdanken hat....

Beitrag  Juditha 14/12/2012, 10:57

Shalom zusammen

Da wir in der Schweiz doch so stolz auf unsere wirtschaftliche Errungenschaften wie zum Beispiel das Bankwesen sind, ist es gut, wenn wir uns mal bewusst werden, wer zu diesem Erfolg den Grundstein gelegt hat.

Wie die Bankgeschäfte in der Schweiz entstanden sind und u.a. …

Im Schweizer Lexikon wird die Geschichte der Juden in der Schweiz wie folgt dargestellt (vgl. Schweizer Lexikon, Band 5. 1999 Verlag Schweizer Lexikon Mengis und Zier, Visp. S.229- 236):

Im 13. Jahrhundert finden wir erste urkundliche Erwähnungen von Juden in der Schweiz. Sie wurden von der Obrigkeit in die Städte geholt, um die Kreditgeschäfte auszuüben, da das Zinsnehmen den Christen aus religiösen Gründen verboten. Die Juden mussten als Bürger minderen Rechts ihr Aufenthaltsrecht erkaufen und unterstanden vielen Einschränkungen. (Ausschluss von Handwerk, Gewerbe und Warenhandel, Kleidervorschriften u.a.). Für alle Übel benutzte man die Juden als Sündenböcke.
An vielen Orten in der Schweiz passierten im Mittelalter die Vertreibung und Ermordung von Juden. Besonders zur Zeit der Pest 1348/49 wurden die Juden mit lebendigem Leib verbrannt, da man ihnen vorwarf, sie hätten die Brunnen vergiftet. In Bern kam es 1294 und in Schaffhausen 1401 zu Verfolgungen der Juden wegen angeblicher Kindstötung.
Ende vom 14. Jahrhundert wurde das Zinsverbot für die Christen aufgehoben. Im Verlaufe des 15. Jh. dann wurden die Juden, ausgenommen der Ärzte, aus der Schweiz verbannt: 1384 aus Luzern, 1397 aus Basel, 1427 aus Bern, 1428 aus Freiburg und 1490 aus Genf. Nur noch in den Untertanengebieten, insbesondere den aargauischen Judendörfern durften sie leben. Ihr Aufenthaltsrecht mussten sie in Form eines Schutz- und Schirmbriefes beim eidg. Landvogt alle 16 Jahre erkaufen. Dann mussten sie Sonderabgaben leisten. Ferner durften sie nicht mit Christen unter einem Dach wohnen, Grundbesitz durften sie keinen haben und auch kein Handwerk ausüben. Sie waren selbständige Kooperationen und innerhalb der Gemeindeverwaltung waren sie in der inneren Verwaltung frei (Steuern, Kultus, Schule, Fürsorge, Zivilgerichtsbarkeit nach jüdischem Recht). Sie handelten mit Bändern, Häuten, Fellen, Hornvieh und Pferden. Sie mussten sehr armselig leben. Unter sich sprachen sie einen westjidischen Dialekt.
1750 wurde in Lengnau eine Synagoge gebaut und 1764 in Endingen. Nachfolgebauten erfolgten 1848 bzw. 1852 (heute unter Denkmalschutz). Die rechtliche Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung erfolgte erst Jahrzehnte nach dem Untergang des Ancien régime auf internationalen Druck hin durch die Aufhebung aller Sondergesetze und -abgaben. Mit der Teilrevision der Bundesverfassung 1862 wurde die Niederlassungsfreiheit sowie die Gleichheit vor dem Gesetz und durch die Totalrevision 1874 die Religionsfreiheit festgelegt. Es waren die liberalen Politiker, Schweizer Juden und v.a. Frankreich, die den Abschluss von Handelsverträgen mit der Schweiz von der Judenemanzipation abhängig machten.
An vielen Orten entstanden nun jüdische Gemeinden, wurden Synagogen gebaut und Friedhöfe angelegt. Durch Zuzug wuchs die Zahl der Juden in der Schweiz bis 20‘000. Doch die alten Vorurteile waren nicht weg.
Dies zeigt sich am Schächtverbot von 1893 (1973 wurde es aus der Bundesverfassung eliminiert, aber ins Tierschutzgesetz überführt) und der offene Antisemitismus der 30er Jahre.
Am 29.09.1938 wurde auf Anregung und Ersuchen der Schweiz zwischen ihr und dem national-sozialistischen Regime Deutschlands die Vereinbarung getroffen, einen Judenstempel einzuführen.
Der Pass wurde mit einem roten „J“ überstempelt. Somit hatten die Schweizer eine Handhabung, jüdische Flüchtlinge nicht als politische Flüchtlinge anerkennen zu müssen aus Sorge vor Überfremdung und damit verbundenes Anschwellen des Antisemitismus. Deutschland stellte Pässe an Nichtarier nur noch aus, wenn diese eine Übersiedlungsbewilligung nach einem anderen nicht benachbarten Staat besassen.
Am 05.09.1939 führte der Bundesrat die Visumspflicht für alle neu einreisenden Ausländer ein. Im Beschluss vom 17.10. regelte der Bundesrat für die Flüchtlinge, die bereits in der Schweiz waren, die Situation dahingehend, dass die Schweiz nur Durchgangsland sei und sich die Möglichkeit der Internierung und die Ausweisung der illegal Eingereisten vorbehalte.
In voller Kenntnis der Deportation der Juden erliess der Bundesrat auf Vorschlag von Rothmund am 13.08.1942 an die Kantone die Weisung, im Interesse eines Abschreckungseffektes Rückweisungen vorzunehmen und erklärte ausdrücklich, Juden seien nicht als politische Flüchtlinge anzuerkennen.
Vertreter des Schweiz. Israelitischen Gemeindebundes informierten am 20.08.1942 die Polizeiabteilung in Anwesenheit Rothmunds über die deutsche Politik der Judenausrottung. Die Rücknahme des Schweizer Beschlusses wurden von Seiten der Flüchtlingsorganisationen bei Bundesrat E. Steiger verlangt, worauf am 25.08. 1942 anstelle der automatischen Zurückweisung eine Prüfung der Einzelfälle durch die Fremdenpolizei zugesichert wurde und vom Parlament am 22./23.09.1942 bestätigt wurde. Die Sozialdemokraten, Liberal-Konservative, Demokraten und Unabhängige verlangten weitere Lockerungen.
Unter Druck der Armeeleitung und der für die Flüchtlingsaufnahme zuständigen Kantone wies der Bundesrat am 26.09.1942 die Grenzorgane erneut darauf hin, dass Juden nicht als politische Flüchtlinge zu betrachten seien. Französische Juden sollten zum vornherein abgewiesen werden, da sie in ihrer Heimat nicht gefährdet seien. Erst im November 1942 wurde diese Weisung nach der Okkupation der bis dahin unbesetzten Zone von Frankreich zurückgenommen.
In derselben Zeit wurde zwischen der Polizeiabteilung und den kirchlichen Behörden vereinbart, eine Liste der von den Deutschen in den besetzten Zonen Verfolgten zu erstellen, denen durch eine Visumszuteilung durch die konsular. Behörden die legale Ausreise nach der Schweiz zu ermöglichen sei. Noch am 29.12.1942 erging eine neue Weisung der Polizeiabteilung, dass alle illegal Eingereisten und alle jene, welche sich im 10-20km-Bereich des Grenzgebietes aufhielten, zurückzuweisen sind. Die Auswirkungen dieser Weisung waren gemäss offizieller Statistik: 1056 Zurückgewiesene bis Ende 1942, 8100 Aufgenommene von Mitte August bis Mitte Dezember; bis Kriegsende wurden 9747 Asylgesuche zurückgewiesen.

Nach dem 2. Weltkrieg gab die Gründung des Staates Israel auch den Juden in der Schweiz neues Selbstvertrauen. Die Nachkriegskonjunktur ermöglichte den jüdischen Gemeinden den Ausbau der Infrastruktur und von Aktivitäten. Rund 18‘000 Juden leben in der Schweiz: Die Gesamtzahl der Schweizer Juden hat seit 1970 um über 10% abgenommen. Die Schweizer Juden leben vor allem in den grösseren Städten Zürich, Basel und Genf. Zirka 3/4 gehören einer der 28 jüdischen Gemeinden an, deren Spektrum von liberal bis orthodox reicht.
Im Frühjahr 1997 hat Bundesrat Arnold Koller im Einvernehmen mit der Nationalbank die Idee „Schweizer. Stiftung für Solidarität“ entwickelt. Die Stiftung soll mit dem Ertrag aus der Bewirtschaftung jenes Teiles der Goldbestände der Nationalbank finanziert werden, der für andere öffentliche Zwecke vorhanden ist (geschätzt werden zirka 7 Milliarden Franken). Zugleich nahm im März 1997 die vom Bundesrat im Dezember 1996 ernannte Historikerkommission ihre Arbeit auf, bei der es darum geht, die Abklärung der wegen der Naziherrschaft in die Schweiz gelangten jüdischen und anderen Vermögenswerte zu treffen.


Ist doch interessant festzustellen, dass das bedeutende Bankgeschäft der Schweiz seinen Anfang durch Juden
genommen hat.
• Ist doch staunenswert, dass die wirtschaftlich goldene Achse der Schweiz: Zürich-Basel-Genf das Gebiet ist, wo am
meisten Juden leben.
• Ist doch gut zu wissen, dass der Kanton Aargau, der im Mittelalter am meisten Juden beheimatete, heute ein
Modellkanton in Sachen Wirtschaftsförderung ist.


Persönlich bin ich überzeugt, dass die Schweizer Juden dem Land viel Segen und Frucht gebracht haben und weiterhin bringen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung so gering ist.


Nun hat der Bundesrat im November 2012 an der UNO-Vollversammlung dem Ersuchen der Palästinensischen Autonomiebehörde, den Status eines Beobachterstaats zu erhalten, zugestimmt. Wo bleibt die Schweizerische Neutralität? Mit ihrem Ja bekommt die UNO eine legitimierende Wirkung den gewaltsamen Weg der Hamas zu unterstützen, welche die Existenz Israels nicht anerkennt. Bin einfach nur traurig, verärgert und verstehe nicht, dass die Schweiz mit dieser Haltung gegen Israel und gegen den Frieden handelt. Fordere den Bundesrat auf, aus der Vergangenheit zu lernen und diesen Irrweg zu verlassen.


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Was die Schweiz den Juden zu verdanken hat....  Empty Schalom Freunde, Schalom Juditha!

Beitrag  Admin 24/2/2013, 12:54



Bedanke mich für den Beitrag und zitiere:

Persönlich bin ich überzeugt, dass die Schweizer Juden dem Land viel Segen und Frucht gebracht haben und weiterhin bringen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung so gering ist.

Elohim segne Israel und öffne uns allen die Augen.
ER segne die Menschenkinder mit Seinem Frieden und helfe uns Seinen Willen zu tun und den Frieden zu suchen und Busse zu tun.

Schalom!

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