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Beschneidung
Merkel für Recht auf Beschneidung
Rabbiner: Beschneidung muss vollkommen legal sein
Berlin (dpa) - Religiös motivierte Beschneidungen müssen nach Ansicht des Vorsitzenden der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, gesetzlich abgesichert werden.
"Wir machen uns zur Komiker-Nation"
Berlin (RPO). Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für das Recht auf Beschneidungen stark gemacht. Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können.
Berlin - Das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidungen als Körperverletzung gewertet hatte, sorgt bei Bundeskanzlerin Angela Merkel für Empörung. In der Sitzung des CDU-Vorstands hat sich die Parteichefin laut Berichten der "Bild"-Zeitung und der "Financial Times Deutschland" kritisch mit dem Richterspruch auseinandergesetzt: "Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation", sagte Merkel demnach. Die beiden Zeitungen beriefen sich in ihren Berichten auf Teilnehmer der Sitzung.
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Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin, dass die Bundesregierung "intensiv auf eine zügige Lösung" hinarbeite. Die Beschneidung aus religiösen Gründen, wie sie etwa im Judentum praktiziert wird, müsse straffrei bleiben. "Wir sind sehr froh, dass jüdisches Leben in Deutschland wieder eine Heimat gefunden hat."
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe erklärte, die CDU unterstütze den Vorschlag von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), wonach das Parlament eine Resolution verabschieden soll. "Insofern wäre es sicher gut, ohne dass das ja eine gesetzliche Klarstellung ist, wenn man eine solche Sondersitzung nutzen könnte zu einem Signal, das angesichts einer tiefgreifenden Verunsicherung doch gut wäre." Es müsse auch Rechtssicherheit für die Ärzte geschaffen werden.
Bundesregierung prüft gesetzliche Klarstellung
Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich für eine rechtliche Regelung zur Beschneidung aus. Die Ministerin sei "der Überzeugung, dass verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen von Jungen, die dem Kindeswohl Rechnung tragen, in Deutschland möglich sein müssen", hieß es in einer Erklärung ihres Ministeriums. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass sie dabei keiner Regelung zustimmen könne, "die die weibliche Genitalverstümmelung nicht rechtssicher ausschließt".
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dämpfte Erwartungen an eine rasche gesetzliche Regelung religiöser Beschneidungen. Ein solches Gesetz bedürfe intensiver Vorbereitung, sagte sie am Montag im Bayerischen Rundfunk. "Mit einem Schnellschuss ist doch niemandem gedient." Die Ministerin wies darauf hin, dass das umstrittene Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts eine "Einzelfallentscheidung" gewesen sei: "Man sollte nicht so tun, als hätte dieses Urteil weitgehende Bindungswirkung."
Die Bundesregierung prüft nach Leutheusser-Schnarrenbergers Worten eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Das sei aber nicht so einfach: "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt", sagte die Ministerin. Eine Neuregelung könne Auswirkungen haben, "die bestimmt von niemandem gewollt sind", sagte sie. "Niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen."
Das Urteil des Kölner Landgerichts hatte scharfe Kritik bei Juden und Muslimen ausgelöst.
Rabbiner: Beschneidung muss vollkommen legal sein
Berlin (dpa) - Religiös motivierte Beschneidungen müssen nach Ansicht des Vorsitzenden der Allgemeinen Rabbinerkonferenz in Deutschland, Henry Brandt, gesetzlich abgesichert werden.
"Verantwortungsbewusste Beschneidungen müssen weitergehen dürfen - vollkommen legal und gesetzlich abgesichert", schrieb Brandt in einem Gastbeitrag für die "Bild am Sonntag". "Es reicht nicht, Beschneidung lediglich straffrei zu stellen. Nur so kann Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben."
Brandt reagierte damit auf das heftig Urteil des Landgerichts Köln, das die Beschneidung in einem Urteil von Ende Juni als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Der Rabbiner schrieb dazu, er wolle den Richtern keinerlei niedere Motive unterstellen. "Es gibt eben auch schlechte und falsche Urteile. Recht ist beileibe nicht immer auch Gerechtigkeit."
In der CSU gibt es Bedenken gegen eine gesetzliche Erlaubnis der rituellen Beschneidung von Jungen. Thomas Silberhorn, Obmann der CSU im Rechtsausschuss des Bundestages, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", dass jede Ohrfeige den Tatbestand der Körperverletzung erfülle - "also auch die männliche Beschneidung". Der Rechtspolitiker fügte hinzu: "Eine Rechtfertigung mit dem elterlichen Sorgerecht oder mit der Religionsfreiheit würde gravierende Abgrenzungsschwierigkeiten aufwerfen und kann deshalb nicht vollends überzeugen."
Silberhorn plädierte stattdessen für eine Straffreistellung. "Ein Beispiel dafür bietet die Regelung der Abtreibung: Sie bleibt rechtswidrig, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft."
weiter lesen: http://web.de/magazine/nachrichten/deutschland/15795160-rabbiner-beschneidung-vollkommen-legal.html#.A1000145
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